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   BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85   

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BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85 (https://dejure.org/1987,2639)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1987 - 6 AZR 332/85 (https://dejure.org/1987,2639)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 (https://dejure.org/1987,2639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des Ortszuschlags eines geschiedenen, nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichteten Landesbeamten - Berücksichtigung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften bei der Gesetzesauslegung - Funktion des Ortszuschlags - Gleichsetzung einer einmaligen Kapitalabfindung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 379
  • NZA 1988, 547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85
    Nur wenn der Gesetzgeber in den einzelnen Normen einen Ermessensspielraum eingeräumt hat, entfalten Verwaltungsvorschriften mittelbar Rechtssetzungscharakter in Form einer Selbstbindung (so auch BAGE 45, 36 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT).

    Das Recht des Ortszuschlags, das früher die Funktion hatte, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Dienstort und der Einteilung der Dienstorte in Ortsklassen auszugleichen (BAGE 45, 36, 44; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Band 1, 80. Ergänzung, Stand April 1986, § 29 Anm. 1.1) hat heute die zusätzliche soziale Funktion, unterschiedliche Belastungen aufgrund des Familienstandes Rechnung zu tragen (BVerfGE 46, 260, 272 [BVerfG 25.10.1977 - 1 BvR 173/75]; BAGE 45, 36).

    Er dient dem familienbezogenen Lastenausgleich und nur teilweise werden außerfamiliäre Belastungen wie solche behandelt (BVerfGE 49, 260, 271 ff.; BAGE 45, 36, 44; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 278/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85
    Er dient dem familienbezogenen Lastenausgleich und nur teilweise werden außerfamiliäre Belastungen wie solche behandelt (BVerfGE 49, 260, 271 ff.; BAGE 45, 36, 44; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 278/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der mit Gesetzeskraft ausgestatteten Entscheidungsformel des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 10/77 - (aaO) sind § 40 Abs. 1 und Abs. 2 BBesG mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie den Ortszuschlag der geschiedenen Beamten regeln.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1982 - 4 S 2557/81

    Ortszuschlag nach Kapitalisierung des Unterhaltsanspruchs für geschiedene Ehefrau

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85
    Das hatte die besoldungsrechtliche Folge, daß er nunmehr die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG nicht erfüllt, sondern nur die des § 40 Abs. 1 BBesG (ebenso VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16. November 1982 - 4 S 2557/81 -, nicht veröffentlicht; OVG Rheinland- Pfalz, aaO; Clemens/Millack/Engelking/Landermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 18. Ergänzung 1985, § 40 BBesG Anm. 4; Schwegmann/Summer, BBesG, Stand April 1987, § 40 Anm. 6.2).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85
    Das Recht des Ortszuschlags, das früher die Funktion hatte, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Dienstort und der Einteilung der Dienstorte in Ortsklassen auszugleichen (BAGE 45, 36, 44; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Band 1, 80. Ergänzung, Stand April 1986, § 29 Anm. 1.1) hat heute die zusätzliche soziale Funktion, unterschiedliche Belastungen aufgrund des Familienstandes Rechnung zu tragen (BVerfGE 46, 260, 272 [BVerfG 25.10.1977 - 1 BvR 173/75]; BAGE 45, 36).
  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 278/85

    Ortszuschlags nach § 29 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Ortszuschlag der

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85
    Er dient dem familienbezogenen Lastenausgleich und nur teilweise werden außerfamiliäre Belastungen wie solche behandelt (BVerfGE 49, 260, 271 ff.; BAGE 45, 36, 44; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 278/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.1980 - 2 A 127/79
    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85
    So muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber auch die im Besoldungsrecht verwendeten familienrechtlichen Rechtsbegriffe in ihrer anerkannten Bedeutung gemeint hat (Larenz, aaO, S. 307; OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. September 1980 - 2 A 127/79 - DÖD 1981, 113).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2001 - 1 A 5008/99

    Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 2 bzw. des Familienzuschlags der Stufe 1

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1991 - 6 C 51/88 -, ZBR 1991, 303 = NJW 1991, 2718 = BayVBl. 1991, 664 = FamRZ 1992, 137 = RiA 1992, 137; BAG, Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 -, BAGE 55, 379 .

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1991 - 6 C 51/88 -, a.a.O.; BAG, Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 -, a.a.O.

  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88

    Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages

    Was unter der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet" zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - [Buchholz 239.1 § 50 BeamtVG Nr. 2 = ZBR 1987, 282]; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 1987 - BAG 6 AZR 332/85 - [ZTR 1987, 308]).

    Umstände, die dafür sprechen, der Besoldungsgesetzgeber habe von dem familienrechtlichen Begriff der "Verpflichtung zum Unterhalt" abgehen wollen, wie er in den §§ 1569 ff. BGB seinen Ausdruck gefunden hat, sind nicht erkennbar (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 1987 - BA 6 AZR 332/85 - [aaO.]).

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Die Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages und des Bundesbesoldungsgesetzesüber den Ortszuschlag schaffen keinen eigenständigen Unterhaltsbegriff, sondern setzen einen Tatbestand voraus, der im Zivilrecht geregelt ist (BAGE 45, 36 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT, zum Unterhaltsbegriff in § 29 B Abs. 2 Nr. 4 BAT; Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - ZTR 1987, 308).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, soll der Ortszuschlag, der früher die Funktion hatte, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Dienstort und die Einteilung der Dienstorte in Ortsklassen auszugleichen, heute den unterschiedlichen Belastungen aufgrund des Familienstandes Rechnung tragen (BVerfGE 49, 260, 272; BAGE 45, 36, 44 = AP, aaO; Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2089/05

    Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag; Fehlende Anknüpfung an

    BVerwG, Urteil vom 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, ZBR 1991, 303; BAG, Urteil vom 25.6.1987 - 6 AZR 332/85 -, BAGE 55, 379; OVG NRW, Urteil vom 2.8.2001 - 1 A 5008/99 -, MDR 2002, 342.
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung -

    Das vereinbart sich jedoch nicht mit dem von den Tarifvertragsparteien gewünschten praktikablen, notwendigerweise pauschalierten System der Ortszuschlagsberechtigung (erkennender Senat Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - ZTR 1987, 308).
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 596/86

    Ortszuschlag eines Angestellten wegen Unterhaltsgewährung gegenüber volljährigem

    Das vereinbart sich jedoch nicht mit dem von den Tarifvertragsparteien gewünschten praktikablen, notwendigerweise pauschalierten System der Ortszuschlagsberechtigung (erkennender Senat Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - ZTR 1987, 308).
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 287/86

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Berücksichtigung des

    Das vereinbart sich jedoch nicht mit dem von den Tarifvertragsparteien gewünschten praktikablen, notwendigerweise pauschalierten System der Ortszuschlagsberechtigung (erkennender Senat Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - ZTR 1987, 308).
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 357/85

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Voraussetzungen des

    Das vereinbart sich jedoch nicht mit dem von den Tarifvertragsparteien gewünschten praktikablen, notwendigerweise pauschalierten System der Ortszuschlagsberechtigung (erkennender Senat Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - ZTR 1987, 308).
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